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09. September 2018
Durch Verordnung vom 23. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 253) wurde die Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung - JAPO M-V) geändert und ein Schwerpunktbereich Strafrecht eingeführt. Der Autor begrüßt diese Änderung grundsätzlich bemängelt aber den Umfang und die Ausrichtung des prüfungsrelevanten Wissens.