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20. Dezember 2017
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (§ 200 StPO). Dabei wird am Beispiel des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) sowie zwei aktuelleren Entscheidungen (OLG Hamm, Beschl. v. 18.08.2015 – 3 Ws 269/15 und BGH, Beschl. v. 26.04.2017 – 2 StR 242/16) auf die Grenzen dieser Funktion eingegangen.