"Kurieren Sie ehe es zu spät ist" - Die Werbung in der Deutschen Juristen-Zeitung 1925

Am Sonntag Nachmittag hatte der Autor ein wenig Zeit sich mal wieder mit seiner, zugegebenermaßen kleinen Sammlung antiker bzw. quasi-antiker juristischer Literatur zu beschäftigen.

 

Wie schon so oft fiel die Wahl auf die Deutsche Juristen-Zeitung von 1925.

 

Nicht nur weil das Erscheinungsjahr und die Bandbreite der Veröffentlichungen einen wunderbaren Eindruck von den damaligen fachlichen Brennpunkten geben, sondern weil die darin enthaltene Werbung vor dem Binden nicht entfernt wurde. Dabei fiel auf, dass sich die beworbenen Produkte und Leistungen trotz des zeitlichen Abstands von mehr als 90 Jahren sehr ähneln.

 

So bildet, ebenso wie in heutigen Anwaltsmagazinen wie dem Anwaltsblatt die Werbung für aktuelle Fachliteratur einen Schwerpunkt. Daneben sind Werbeanzeigen für Büroartikel zu finden, die sich, von den beworbenen Produkten einmal abgesehen, genauso auch heute finden. Auch die Anzeigen der ausländischen Korrespondenzanwälte sind noch immer ein fester Bestandteil z.B. des Anwaltsblatts.

 

Ein Unterschied fällt dann aber doch ins Auge. Im Gegensatz zu den Anzeigen in der Deutschen Juristen-Zeitung von 1925 sind zumindest in denen vom Autor gelesenen Magazinen, heute keine Anzeigen von Sanatorien und Nervenheilanstalten mehr zu finden. Diese spielten 1925 offensichtlich eine große Rolle.

 

Das soll jedoch nicht bedeuten, dass das Stresslevel in juristischen Berufen, insbesondere in der Rechtsanwaltschaft abgenommen hat. Allein dem Autor sind mehrere Kollegen und Kolleginnen bekannt, die wegen stressbedingter Erkrankungen zeitweise oder sogar ganz aus dem Beruf ausscheiden mussten. Vielmehr bekommt man den Eindruck, dass der Umgang mit Erkrankungen dieser Art früher offener, vielleicht auch entspannter war während eine solche Erkrankung gemeinhin als Schwäche ausgelegt wird.

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