Wie grün ist links, oder umgekehrt - Das Parteiprogramm der Linken Mecklenburg-Vorpommern

Bereits auf den ersten Blick sind in dem, hier zu lesenden Parteiprogramm der Linken große Ähnlichkeiten zu den Forderungen der Grünen zu erkennen. So fordert auch die Linke eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und stellt eine Überlastung der Landespolizei fest. Deshalb kann insoweit auf meinen Beitrag zu dem Programm der Grünen verwiesen werden.

 

Ebenso wie die Grünen, positionieren sich die Linken zu Sitzblockaden bei/auf Demonstrationen:

 

"Für uns können Sitzblockaden im Rahmen des rechtlich Erlaubten ein wirksames Mittel der Demonstration gegen rechtsextremistische Aufzüge sein. Der entsprechende Beschluss des Landtages aller demokratischen Fraktionen muss in der Praxis durchgesetzt werden."

 

Ähnlich wie die Grünen sieht die Linke Sitzblockaden als legitimes Mittel Demonstrationen zu stören an. Anders als die Grünen schränken sie direkt im Parteiprogramm diese Auffassung insoweit ein, als dass dies nur "im Rahmen des rechtlich Erlaubten" der Fall sein soll. Da ich diesen Rahmen bereits im Beitrag über das Programm der Grünen erörtert habe und Wiederholungen vermeiden möchte, verweise ich auf diesen.

 

Wie auch bei Grünen und FDP ist "die erfolgreiche Resozialisierung eine der wichtigsten Säulen der Kriminalprävention."

 

Dem ist zuzustimmen, da -wie bereits in den Beiträgen über die Programme der AfD und CDU erörtert- dies zu einer tatsächlich geringeren Rückfallgefahr und einer Nachhaltigkeit der Strafe führt.

 

Wie auch die Grünen, positioniert sich auch die Linke offensiv zum Thema Cannabis:

 

"Weder die Kriminalisierung noch die Unterscheidung in legale und illegale Substanzen schränken die Verfügbarkeit oder den Konsum von Drogen wirksam ein. Anstatt auf Repression setzt DIE LINKE auf Hilfen und Aufklärung. Neben den Bestrebungen zur Legalisierung setzen wir uns für eine Erhöhung der sogenannten geringen Mengen ein, bei denen von einer Strafverfolgung abgesehen werden muss."

 

Im Wesentlichen kann ich hierzu auf meine Ausführungen im Beitrag zu den Grünen verweisen. Allerdings ist Formulierung "...von einer Strafverfolgung abgesehen werden muss" unzutreffend. Die Formulierungen im Gesetz sind eindeutig. Dort heißt es:

 

"Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt." (Wortlaut § 29 Abs. 5 BtmG)

 

"Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt." (Wortlaut § 31a Abs. 1 Satz 1 BtmG)

 

Es muss also nicht von Verfolgung abgesehen werden, sondern es kann von der Verfolgung abgesehen werden. Es besteht ein Ermessenspielraum von Gericht und Staatsanwaltschaft. Ein Rechtsanspruch auf ein Absehen von der Verfolgung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht. Demzufolge ist die Formulierung im Parteiprogramm irreführend.

 

Im Ergebnis kann ähnlich wie bei dem Programm der Grünen von Höhen und Tiefen gesprochen werden. Einige Ansätze sind durchaus nachvollzieh- und begründbar während bei anderen Themen die universellen Rechte für Einige mehr gelten sollen als für andere.

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